die tür ist offen...
Wir freuen uns, wenn Sie sich gerade überlegen, in die Evangelische Landeskirche einzutreten. Dies ist natürlich jederzeit möglich.
Bitte suchen Sie das Gespräch Pfarrerin Jersak
Es gibt viele Gründe für den Kircheneintritt
Manchmal
können Menschen die Gründe kaum in Worte fassen, aber oft gibt es einen
bestimmten Anlass, um wieder in die Kirche einzutreten. Über eine
Rückkehr in die Kirche beginnen viele nachzudenken, wenn sie sich
kirchlich trauen lassen oder gerne ein Patenamt für ein Kind übernehmen
möchten.
Aber auch andere grundlegende Erfahrungen können Menschen
dazu bringen, neu über Fragen des Glaubens und das eigene Verhältnis zur
Kirche nachzudenken.
Zehn gute Gründe in der Kirche zu sein (Download)
Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer
getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus
und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich
gibt es also keine "Kündigung", keinen Austritt aus der Gemeinschaft der
Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe
statt.
Sind Sie nicht getauft, so findet für Menschen, die
getauft werden möchten, ein Taufunterricht statt. Einzelheiten werden im
persönlichen Gespräch geklärt.
Wie das praktisch aussieht:
Ein Kirchen(wieder)eintritt geschieht in der Regel in zwei Schritten.
1.
Sie führen im Pfarramt ein Gespräch mit dem Pfarrer. Dabei füllen Sie
einen Antrag aus und unterschreiben ihn. Durch Unterschrift und
Dienstsiegel des Pfarrers wird Ihr Entschluss rechtskräftig. Das
Pfarramt teilt Ihren Kircheneintritt allen maßgeblichen Behörden mit
2. Sie werden dann in einem kleinen feierlichen Rahmen unter Zeugen (i.d.R.
Kirchengemeinderäte) in die Landeskirche (wieder-)aufgenommen.
Bitte besorgen:
· Datum und Ort Ihrer Taufe.
Falls Sie von der Katholischen in die Evangelische Kirche
übertreten möchten, bitten wir Sie, aus Gründen der Fairness
auch das Gespräch mit dem katholischen Kollegen zu suchen. Sie müssen dann formal
aus der katholischen Kirche austreten. Dies tun Sie im Standesamt.
Bitte mitbringen:
· Datum und Ort Ihrer Taufe.
· Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt (bei einem Wiedereintritt).
·
Bescheinigung über den Austritt aus der Katholischen Kirche (wenn Sie
von der Katholischen in die Evangelische Kirche übertreten wollen)
