Mitarbeitervertretung im Kirchenbezirk Brackenheim

        
 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

 

Die Geschäftsstelle der MAV ist folgendermaßen zu erreichen:

Postanschrift:   MAV-Geschäftsstelle
                      Kirchstraße 10
                      74336 Brackenheim
Telefon:           0 71 35 / 93 95 78
Fax:                0 71 35 / 93 95 79
Mail:                mav@kirchenbezirk-brackenheim.de

Das Büro ist üblicherweise zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zu anderen Zeiten ist der Anrufbeantworter geschaltet.
Sprechen Sie Ihr Anliegen auf Band, wir rufen Sie zurück.

 
Die Mitglieder der MAV im Kirchenbezirk Brackenheim

Ilka Grandi                    Mesnerin 
Vorsitzende der MAV
                                                  
Susanne Geigle              Erzieherin           
                                    Stellvertretende Vorsitzende 
                                    Zuständig für 
                                    Kindergartenfragen            
                                   
Lieselotte Federmann    Verwaltungsmitarbeiterin
                                    Schriftführerin und Mitarbeiterin
                                    in der Geschäftsstelle

Bettina Lipfert               Erzieherin
                                    Zuständig für
                                    Kindergartenfragen
                 
Helga Klenk                   Hausmeisterin
                                    Zuständig für Arbeitssicherheit
                                    und Gesundheitsschutz
 
Margarethe Behringer    Krankenschwester
                                    Zuständig für Diakoniefragen

Eva Lieb                        Altenpflegerin
                                    Gleichstellungsbeauftragte      

Bernd Maier                   Gemeindediakon
                                     zuständig für Öffentlichkeitsarbeit

Ursula Hartwig               Religionspädagogin                      
 

Der Auftrag der MAV.

Die Mitglieder der MAV werden alle vier Jahre von den wahlberechtigten Beschäftigten in einer Mitarbeiterversammlung gewählt.
Die neue MAV ist ab 1. Mai 2008 im Amt.
Die MAV hat den Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) zu fördern.
Sie vertritt die Anliegen der Beschäftigten gegenüber den Dienststellenleitungen und setzt sich für eine gute Zusammenarbeit und den Frieden in der Dienstgemeinschaft der Kirche ein.
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung unterliegt, darf sie erst vollzogen werden, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt.


Aufgaben der MAV:

Die MAV bestimmt u.a. mit, bzw. wird beteiligt bei:

  • Einstellung und Anstellung von Beschäftigten.
  • Eingruppierung, Umgruppierung, Höhergruppierung und Beförderung.
  • Kündigung und Entlassung von Beschäftigten.
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
  • Versetzung und Abordnung eines Beschäftigten zu einer anderen Dienstelle.
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren.
  • Allgemeine Fragen der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Teilnahme von Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen.
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
  • Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen, einschließlich der Regelung in etwaigen Härtefällen.
  • Aufstellung und Änderung des Organisations- und Stellenplans.
  • Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Urlaubsplanes.
  • Einhaltung von Elternzeit und Beratung bei Sonderurlaub aus familiären Gründen.
  • Erarbeitung und Abschluss von Dienstvereinbarungen.
  • usw.

Haben Sie Fragen:
  • zu Ihrem Anstellungsvertrag,
  • zu Vertragsänderungen,
  • zum Urlaubsanspruch, 
  • zur Vergütung,
  • zu anderen Fragen des Dienstrechtes.

Dann rufen Sie uns einfach an!

Ihre MAV im Kirchenbezirk!