Mitarbeitervertretung im Kirchenbezirk Brackenheim
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Die Geschäftsstelle der MAV ist folgendermaßen zu erreichen:
Postanschrift: MAV-Geschäftsstelle
Kirchstraße 10
74336 Brackenheim
Telefon: 0 71 35 / 93 95 78
Fax: 0 71 35 / 93 95 79
Das Büro ist üblicherweise zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zu anderen Zeiten ist der Anrufbeantworter geschaltet.
Sprechen Sie Ihr Anliegen auf Band, wir rufen Sie zurück.
Die Mitglieder der MAV im Kirchenbezirk Brackenheim
Ilka Grandi Mesnerin
Vorsitzende der MAV
Susanne Geigle Erzieherin
Stellvertretende Vorsitzende
Zuständig für
Kindergartenfragen
Lieselotte Federmann Verwaltungsmitarbeiterin
Schriftführerin und Mitarbeiterin
in der Geschäftsstelle
Bettina Lipfert Erzieherin
Zuständig für
Kindergartenfragen
Kindergartenfragen
Helga Klenk Hausmeisterin
Zuständig für Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
Margarethe Behringer Krankenschwester
Zuständig für Diakoniefragen
Eva Lieb Altenpflegerin
Gleichstellungsbeauftragte
Bernd Maier Gemeindediakon
zuständig für Öffentlichkeitsarbeit
zuständig für Öffentlichkeitsarbeit
Ursula Hartwig Religionspädagogin
Der Auftrag der MAV.
Die Mitglieder der MAV werden alle vier Jahre von den wahlberechtigten Beschäftigten in einer Mitarbeiterversammlung gewählt.
Die neue MAV ist ab 1. Mai 2008 im Amt.
Die MAV hat den Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) zu fördern.
Sie vertritt die Anliegen der Beschäftigten gegenüber den Dienststellenleitungen und setzt sich für eine gute Zusammenarbeit und den Frieden in der Dienstgemeinschaft der Kirche ein.
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung unterliegt, darf sie erst vollzogen werden, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt.
Aufgaben der MAV:
Aufgaben der MAV:
Die MAV bestimmt u.a. mit, bzw. wird beteiligt bei:
- Einstellung und Anstellung von Beschäftigten.
- Eingruppierung, Umgruppierung, Höhergruppierung und Beförderung.
- Kündigung und Entlassung von Beschäftigten.
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
- Versetzung und Abordnung eines Beschäftigten zu einer anderen Dienstelle.
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren.
- Allgemeine Fragen der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Teilnahme von Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen.
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
- Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen, einschließlich der Regelung in etwaigen Härtefällen.
- Aufstellung und Änderung des Organisations- und Stellenplans.
- Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Urlaubsplanes.
- Einhaltung von Elternzeit und Beratung bei Sonderurlaub aus familiären Gründen.
- Erarbeitung und Abschluss von Dienstvereinbarungen.
- usw.
Haben Sie Fragen:
- zu Ihrem Anstellungsvertrag,
- zu Vertragsänderungen,
- zum Urlaubsanspruch,
- zur Vergütung,
- zu anderen Fragen des Dienstrechtes.
Dann rufen Sie uns einfach an!
Ihre MAV im Kirchenbezirk!
